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   VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20 SN   

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VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20 SN (https://dejure.org/2021,3262)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15.02.2021 - 1 A 770/20 SN (https://dejure.org/2021,3262)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 1 A 770/20 SN (https://dejure.org/2021,3262)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 15 A 3225/08

    Recht von Gemeindebürgern und Mitgliedern des Senats einer Hochschule im Blick

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20
    Sie ist vielmehr ein synonym für die Allgemeinheit und verweist folglich nicht auf ein einem Individuum zuzuordnendes subjektiv-öffentliches Recht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08, juris Rn. 5; VG Greifswald Urteil vom 3. Juli 2018 - 2 A 301/18, BeckRS 2018, 17553 Rn. 20).

    Weder diese besondere Bedeutung noch der mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz verfolgte Kontrollzweck rechtfertigen die Annahme eines subjektiv-öffentlichen Rechts (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08, Juris Rn. 7 unter Aufgabe der gegenteiligen früheren Ausführungen im Urteil vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 19921 S 2242/91, juris Rn. 14; VG Greifswald Urteil vom 3. Juli 2018 - 2 A 301/18, BeckRS 2018, 17553, Rn. 21).

    Selbst wenn man ein subjektives Recht auf Zugang zu einer öffentlichen Sitzung annehmen würde (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08. Rn. 4), wäre dieses jedoch nicht bereits durch den streitgegenständlichen Verwaltungsakt verletzt, denn dieser besagt gerade nicht, dass die Sitzungen nicht öffentlich sein sollen, sondern er ermöglicht den Gemeinden erst, durch einen eigenständigen Beschluss hiervon abzuweichen.

  • VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18

    Gemeinderatssitzung; nichtöffentliche Beratung; Betroffenheit des einzelnen

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20
    Sie ist vielmehr ein synonym für die Allgemeinheit und verweist folglich nicht auf ein einem Individuum zuzuordnendes subjektiv-öffentliches Recht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08, juris Rn. 5; VG Greifswald Urteil vom 3. Juli 2018 - 2 A 301/18, BeckRS 2018, 17553 Rn. 20).

    Weder diese besondere Bedeutung noch der mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz verfolgte Kontrollzweck rechtfertigen die Annahme eines subjektiv-öffentlichen Rechts (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08, Juris Rn. 7 unter Aufgabe der gegenteiligen früheren Ausführungen im Urteil vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 19921 S 2242/91, juris Rn. 14; VG Greifswald Urteil vom 3. Juli 2018 - 2 A 301/18, BeckRS 2018, 17553, Rn. 21).

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20
    Damit soll die Popularklage im Verwaltungsprozess verhindert werden, bei der sich der Kläger zum Sachwalter öffentlicher Interessen oder rechtlich geschützter Interessen Dritter macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 A 1/13, juris LS 1 und Rn. 20 f.).
  • VG Schwerin, 15.09.2021 - 3 B 1551/21

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel hinsichtlich des Zugangs zu einer Kreistagssitzung

    Sie können sich vorliegend auf subjektiv-öffentliche Rechte aus organschaftlichen Verfahrensrechten - hier aus § 105 Abs. 2 Satz 1 und 2 KV M-V - als Mitglieder des kommunalen Vertretungsorgans berufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 118/89, NVwZ 1990, 165; VG Schwerin, Gerichtsbescheid vom 15. Februar 2021 - 1 A 770/20 SN, Rn. 34, juris).
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